Vorprüfung
Beweismittel-Sicherung
Kreditgutachten
Zinsanalyse
Wertstellungen
Zinsschaden
Kontenberechnung
Vorfälligkeitsenschädigung
Zwangsversteigerung
Falsche Bankabrechnung
Darlehen Rückabwicklung
Fremdwährungskredite
Zinsklau
Zinsbetrug der Banken
In den Medien wird immer wieder über unzulässig vorgenommene Wertstellungen von Seiten der Kreditinstitute berichtet. Die Banken und Sparkassen generieren sich zusätzliche Zinsen zu Lasten ihrer Kunden, die gesetzlich vorgeschriebenen Zinsnachführungen bei variabel verzinsten Krediten, die sich am Leitzins orientieren müssen, werden stillschweigend in vollem Umfang nur bei steigenden Zinsen berücksichtigt, bei fallenden jedoch gar nicht oder nur minimal weitergegeben. Die ungesetzliche Haupteinnahmequelle findet man aber in der Buchungspraxis der Banken bei Kontokorrentkonten, wo noch viel mehr getürkt werden kann als sonst, wenn man beispielsweise Zinsrückstellungen aus anderen Darlehen ins Kontokorrent stellt, dort kapitalisiert und somit die immer fließende Geldquelle des verbotenen Zinseszinseffekts aufbohrt. Aber nicht nur in der Vergangenheit ist so etwas zu beobachten, auch heute noch werden immer wieder neue Manipulationsinstrumente entdeckt, mit deren Hilfe die Banken Geld abgreifen, das ihnen nicht gehört.
Welche Möglichkeiten gibt es also, um einer Bank das üble Treiben minutiös nachzuweisen und den daraus entstehenden Schaden gerichtsfest genau zu beziffern? Das geht nur, wenn man alles, was jemals gebucht worden ist, von vorneherein neu erfasst und dann einmal rechnet, wie es die Bank gemacht hat und das dann einer ebenso kompletten Neubuchung auf Grundlage der zulässigen Vorgehensweise gegenüberstellt.
Das hierfür benötigte Ausgangsmaterial ist zweierlei Natur: Zum einen sind es die Verträge zwischen Bank und ihrem Kunden, die Kontoauszüge, Saldenabrechnungen und schriftlichen Mitteilungen und Nachtragsvereinbarungen, die damit auch als einzige und unstreitige Beweismittel im individuellen Fall für das Gericht zur Verfügung stehen. Zum anderen haben wir die Gesetze, eine Vielzahl von obergerichtlichen Grundsatzentscheidungen, Rechtsgutachten von Universitäten und andere öffentlich verfügbare Rahmenbedingungen wie z.B. die Zinsreihen der Deutschen Bundesbank oder auch EZB, welche als Grundlage dafür dienen, dass bei der kompletten Neubuchung aller Konten auf korrekter Basis dann die Differenzen zur Buchungspraxis der Banken minutiös und präzise gegenübergestellt werden können. Aus Sicherheitsgründen werden die dann ermittelten Ergebnisse nochmal intern mit Hilfe von banküblicher Software (z.B. ALF-EFZ) überprüft.
Nur auf diesem Wege lässt sich fehlerfrei nachweisen, ob und in welcher Höhe Schaden entstanden ist. Und deshalb ist die auf verknüpften Excel-Tabellen basierte bebo-Software entstanden, die wir verwenden, um die von der Bank verursachten Schäden nachzuweisen.
Das Besondere an diesem Programm ist auch seine Flexibilität, mit der, sobald erst alle Buchungen der Kontoauszugs – Originale abgeschlossen sind, viele Bezugspara-meter bei Bedarf auch auf Wunsch der Gerichte angepasst werden können und alles innerhalb von Sekunden neu gerechnet ist.
Quelle: BZVI
Gerne beraten wir Sie kostenlos, unverbindlich und unter
Einhaltung absoluter Verschwiegenheit.
Dieter Rackowitz
Zertifizierter Sachverständiger für Kreditwesen
gem. Euronorm DIN EN ISO/IEC 17024
Montag - Freitag: 10.00 Uhr - 17.00 Uhr
Rufen Sie einfach an:
+49 05406-675 91 97